Dr. Heiko Peter Krenz


Kompetenz • Seriösität • Qualität

Gerichte helfen häufig bei Kündigung

Gekündigten Arbeitnehmern droht nicht selten der soziale Abstieg. In dieser Situation ist guter Rat teuer. Der Gang zum Arbeitsgericht kann sich dabei als Existenz sichernd erweisen. Denn Kündigungen sind nur bei Beachtung strenger Kriterien wirksam. Genaue Kenntnisse der Abläufe eines Kündigungsschutzprozesses sind dabei das A und O: Eine Klage gegen die Kündigung muss unbedingt innerhalb von drei Wochen erhoben werden. Ca. ein Monat später kommt es dann zu einem sog. Gütetermin. Nicht selten endet das Verfahren bereits in diesem Stadium durch Abschluss eines Vergleichs. D.h. der Arbeitnehmer erhält eine Abfindung und verzichtet dafür auf seinen Arbeitsplatz. Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache und hängt im Wesentlichen davon ab, ob die Kündigung voraussichtlich unwirksam ist. Das ist z.B. der Fall, wenn ein langjährig beschäftigter Arbeitnehmer wegen Versäumnisse gekündigt wird, ohne dass er zuvor abgemahnt wurde. Betriebsbedingte Kündigungen sind dagegen unwirksam, wenn es noch freie Stellen gibt, auf die der gekündigte Arbeitnehmer alternativ eingesetzt werden kann. Daher sollte bei einer Kündigung das Intranet nach Stellenangeboten durchforstet werden. Existiert ein Betriebsrat in der Firma, scheitern Kündigungen häufig bereits an formalen Mängeln. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat nämlich umfassend zur Kündigung anhören. Vielen Arbeitgebern unterlaufen dabei Fehler. Können Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich nicht einigen, fällt das Arbeitsgericht in einem weiteren Termin, dem sog. Kammertermin, das Urteil. Tendenziell sind die Prozessaussichten für Arbeitnehmer günstig. Die unterlegene Partei kann dann noch Berufung beim Landesarbeitsgericht eingelegen. Die meisten Prozesse enden schließlich in der zweiten Instanz. Nur selten kommen Prozesse zum höchsten deutschen Arbeitsgericht, dem Bundesarbeitsgericht. Daher sollten die Erfolgsaussichten in jedem Verfahrensstadium realistisch eingeschätzt werden. Je nachdem ist es besser einen Vergleich abzuschließen oder den Urteilsspruch zu riskieren. Meistens lohnt es sich für Arbeitnehmer in jedem Fall, Klage zu erheben. Entweder wird eine Abfindung gezahlt oder der Arbeitsplatz wird eingeklagt. Nur selten gehen bei dieser Vorgehensweise Prozesse verloren.