Befristung und Kündigung
Ich dachte bislang, dass befristete Arbeitsverhältnisse nicht gekündigt werden können. Jetzt habe ich von einem Fall gehört, in dem der Arbeitgeber trotzdem vor Ablauf der Befristung gekündigt hat. Geht das?
Grundsätzlich sind befristete Arbeitsverhältnisse ordentlich nicht kündbar. Dagegen sind fristlose Kündigungen immer möglich. Befristete Arbeitsverhältnisse können nur dann ordentlich, d.h. unter Einhaltung der Kündigungsfrist, gekündigt werden, wenn das ausdrücklich vereinbart wurde. Die meisten Arbeitsverhältnisse enthalten derartige Regelungen. Dauert das Arbeitsverhältnis allerdings bereits länger als sechs Monate, so genießt der Arbeitnehmer Kündigungsschutz. Die Kündigung ist in diesem Fall nicht ohne Weiteres möglich. Arbeitgeber vereinbaren daher immer häufiger vorgeschaltete Probezeitbefristungen. Der Arbeitsvertrag wird dabei auf z.B. zwei Jahre befristet und enthält zugleich eine Befristung für die ersten sechs Monate als Probezeit. Das Arbeitsverhältnis endet dann nach Ablauf der Probezeit automatisch ohne Kündigung. Das für Arbeitgeber fehleranfällige Kündigungsprozedere entfällt damit. Ein solcher Arbeitsvertrag muss einen ausdrücklichen Hinweis sowohl auf die grundsätzliche Befristung als auch auf die Probezeitbefristung enthalten. Fehlt der ausdrückliche Hinweis, dass der Arbeitsvertrag eine Probezeitbefristung enthält, liegt eine überraschende Klausel vor. Überraschende Klauseln in Arbeitsverträgen sind unwirksam.

